Das System IDOK leitet den tariflichen Aufbau zu einzelnen Fahrpreisen nach den aktuellen Tarifen der einzelnen Beförderer ein, die in das System IDOK eingeschlossen werden.
Es handelt sich um ein Zonensystem mit integrierten Fahrausweisen, die zeitlich begrenzt werden. Jede Zone IDOK schließt ein Gebiet von einer größeren Stadt, einer Gemeinde oder einen Teil der oben genannten ein, und zwar gem. den Transportflüssen der Reisenden.
Der Reisende kann selbst wählen, ob er einen IDOK Fahrausweis auf dem Gebiet mit integriertem Verkehr, oder ob er einen Fahrausweis nach dem gültigen Tarif des Beförderers kaufen will.
Benutzt der Reisende einen integrierten Fahrausweis für die Fahrt zwischen Stationen, die im IDOK eingeschlossen werden, wird er nach dem Zonentarif abgefertigt. Reisende, die das IDOK Gebiet überschreiten, werden im Kilometertarif des zuständigen Beförderers oder in Kombination des Zonen- und Kilometertarifs abgefertigt, und zwar im Falle, es sollte ein integrierter Fahrausweis gekauft werden und das Gebiet der Region Karlsbad, oder das Gebiet der bezahlten Zone überschritten werden.
Der Preis des Fahrausweises wird im Rahmen einer Zone ungeachtet der Dauer der Reise, ungeachtet dessen, wievielmal die Reisenden umsteigen bzw. ungeachtet der Zahl der einzelnen Fahrten bestimmt, und zwar im Rahmen der geltenden Zeitdauer des integrierten Fahrausweises.
Jede Station oder Haltestelle wir in eine bestimmte IDOK Zone eingeschlossen. Zwischen den benachbarten Zonen gibt es sog. Grenzhaltestellen/Stationen, in denen die lokale Gültigkeit des integrierten Fahrausweises für die Zone endet, aus der die Verbindung oder der Zug fährt und wo die lokale Gültigkeit des integrierten Fahrausweises für die Zone beginnt, in die die Verbindung oder der Zug fährt. Der Reisende, falls er einen integrierten Fahrausweis besitzt, „kauft“ demnach noch diese weitere Zone dazu (d.h. Er besitzt jetzt einen Fahrausweis für zwei Zonen) und kann beliebig in diesen zwei IDOK Zonen reisen, oder er bezahlt in der Grenzstation noch einen Zuschuss zu „seinem“ bezahlten Fahrausweis dazu, d. h. den Kilometertarif (nicht integriert, durch den Transportführer festgelegt, im dessen Verkehrsmittel sich der Reisende gerade befindet) bis in die Haltestelle oder Station in einer anderen Zone, verwendet er demnach die Kombination von zwei Tarifen.